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29. Juni 2026

UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen und Ablauf einfach erklärt

Verfasst von:
Franziska
UVV-Prüfung – Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln und Fahrzeugen

Die UVV-Prüfung ist für Unternehmen Pflicht: Arbeitsmittel, Fahrzeuge und Geräte müssen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden, um Unfälle zu verhindern. Dieser Beitrag erklärt, was die UVV-Prüfung ist, wer dazu verpflichtet ist, welche Fristen gelten, was geprüft wird und welche Folgen ein Versäumnis hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften – die Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
  • Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln auf ihren sicheren Zustand.
  • Verantwortlich ist der Arbeitgeber (DGUV Vorschrift 1, Betriebssicherheitsverordnung).
  • Prüffrist ist in der Regel mindestens einmal jährlich – abhängig vom Arbeitsmittel und der Gefährdungsbeurteilung.
  • Geprüft wird durch eine befähigte Person (Sachkundiger); das Ergebnis wird dokumentiert.

Was ist die UVV-Prüfung?

Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln nach den Unfallverhütungsvorschriften. Diese Vorschriften werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (zusammengefasst in der DGUV) herausgegeben. Ziel ist es, Mängel frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Geprüft wird, ob ein Arbeitsmittel sich in einem sicheren, vorschriftsmäßigen Zustand befindet.

Wer ist zur UVV-Prüfung verpflichtet?

Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber. Die Pflicht ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Arbeitsmittel vor der ersten Nutzung und danach in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Durchführung darf er an eine befähigte Person delegieren, die Verantwortung bleibt jedoch bei ihm.

Welche Arbeitsmittel müssen geprüft werden?

Die UVV-Prüfung betrifft ein breites Spektrum an Arbeitsmitteln, darunter:

  • Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) – jährliche Prüfung von Firmenfahrzeugen, Anhängern und Staplern
  • Leitern und Tritte (DGUV Information 208-016)
  • Elektrische Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3 – die DGUV-V3-Prüfung)
  • Regale, Krane, Hebezeuge und Anschlagmittel
  • Maschinen und Werkzeuge
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz
UVV-Prüfung: zu prüfende Arbeitsmittel wie Fahrzeuge, Leitern und elektrische Betriebsmittel im Überblick
Welche Arbeitsmittel die UVV-Prüfung umfasst – in der Regel mindestens einmal jährlich.

UVV-Prüffristen: Wie oft muss geprüft werden?

Eine pauschale Frist gibt es nicht – die konkreten Intervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den jeweiligen DGUV-Vorschriften. Als Faustregel gilt jedoch: mindestens einmal jährlich. Bei stärkerer Beanspruchung oder höherem Gefährdungspotenzial können kürzere Intervalle nötig sein. Zusätzlich ist eine Prüfung nach jeder Instandsetzung oder nach besonderen Vorkommnissen erforderlich.

Ablauf und Dokumentation

Die befähigte Person prüft das Arbeitsmittel auf Sicht und Funktion, dokumentiert das Ergebnis in einem Prüfprotokoll und kennzeichnet geprüfte Geräte häufig mit einer Prüfplakette, die das Datum der nächsten Prüfung zeigt. Die Dokumentation muss aufbewahrt und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft vorgelegt werden.

Was passiert ohne UVV-Prüfung?

Wird die UVV-Prüfung versäumt, drohen Bußgelder, im Schadensfall die persönliche Haftung der Verantwortlichen und Probleme mit dem Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall mit einem ungeprüften Arbeitsmittel, kann die Berufsgenossenschaft Regressforderungen stellen.

Prüffristen digital im Griff behalten

Die größte Herausforderung in der Praxis ist nicht die Prüfung selbst, sondern den Überblick über alle Prüffristen zu behalten – über Hunderte Geräte und Standorte hinweg.

Mit einer digitalen Betriebsmittel- und Werkzeugverwaltung wie Inventory ONE hinterlegen Sie zu jedem Gerät die nächste Prüfung, werden automatisch vor Fristablauf erinnert und legen Prüfprotokolle digital ab – per Barcode- oder QR-Code-Scan direkt am Gerät. Mehr dazu auf unseren Seiten zur Werkzeugverwaltung und Geräteverwaltung.

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung (FAQ)

Was bedeutet UVV?

UVV steht für Unfallverhütungsvorschriften – die verbindlichen Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Verhütung von Arbeitsunfällen.

Wie oft muss eine UVV-Prüfung durchgeführt werden?

In der Regel mindestens einmal jährlich. Die genaue Frist richtet sich nach dem Arbeitsmittel und der Gefährdungsbeurteilung; bei hoher Beanspruchung kann sie kürzer sein.

Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?

Eine befähigte Person bzw. ein Sachkundiger mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung. Verantwortlich für die Veranlassung bleibt der Arbeitgeber.

Ist die UVV-Prüfung Pflicht?

Ja. Sie ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1, der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften und die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.

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Dieser Beitrag gehört zu unserer Serie rund um die sichere Prüfung von Arbeitsmitteln und elektrischen Geräten:

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