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6. Juli 2026

Anlagenverzeichnis: Was gehört rein und wie führt man es?

Verfasst von:
Franziska
Anlagenverzeichnis – Aufbau und Pflichtangaben des Anlagevermögens

Das Anlagenverzeichnis ist das zentrale Verzeichnis über das gesamte Anlagevermögen eines Unternehmens. Es dokumentiert, welche Gegenstände vorhanden sind, was sie gekostet haben und wie sie abgeschrieben werden. Dieser Beitrag erklärt, was ins Anlagenverzeichnis gehört, wer es führen muss und wie Sie es korrekt und effizient pflegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Anlagenverzeichnis listet alle Gegenstände des Anlagevermögens mit ihren wesentlichen Daten auf.
  • Es ist Grundlage für den Anlagenspiegel im Jahresabschluss.
  • Pflichtangaben sind u. a. Bezeichnung, Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, Abschreibung und Restbuchwert.
  • Auch GWG über 250 € müssen erfasst werden.
  • Ein digital geführtes Verzeichnis spart Zeit und reduziert Fehler.

Was ist ein Anlagenverzeichnis?

Ein Anlagenverzeichnis (auch Anlagenkartei) ist ein detailliertes Verzeichnis aller abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Es bildet ab, welche Wirtschaftsgüter im Unternehmen vorhanden sind, wann sie angeschafft wurden und wie sich ihr Buchwert durch die Abschreibung entwickelt. Das Anlagenverzeichnis ist damit die Basis für den Anlagenspiegel im Jahresabschluss.

Wer muss ein Anlagenverzeichnis führen?

Bilanzierende Unternehmen sind zur Führung eines Anlagenverzeichnisses verpflichtet – es ergibt sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und der Inventurpflicht nach § 240 HGB. Aber auch Einnahmen-Überschuss-Rechner müssen ihre abnutzbaren Anlagegüter dokumentieren, um die Abschreibung nachzuweisen.

Was gehört ins Anlagenverzeichnis?

Für jeden Gegenstand werden folgende Angaben erfasst:

  • Bezeichnung und eindeutige Inventarnummer
  • Anschaffungs- bzw. Herstellungsdatum
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (nach AfA-Tabelle)
  • Abschreibungsmethode und jährliche Abschreibung
  • Restbuchwert zum Stichtag
  • Standort und ggf. Kostenstelle
  • Datum eines Abgangs (Verkauf, Verschrottung)
Anlagenverzeichnis: Pflichtangaben je Anlagegut wie Bezeichnung, Inventarnummer, Anschaffungskosten und Restbuchwert
Die wichtigsten Pflichtangaben im Anlagenverzeichnis.

Anlagenverzeichnis und Anlagenspiegel

Das Anlagenverzeichnis ist die detaillierte Einzelaufstellung, der Anlagenspiegel die verdichtete Übersicht im Jahresabschluss. Der Anlagenspiegel zeigt die Entwicklung des Anlagevermögens über das Jahr – von den Anschaffungskosten über Zu- und Abgänge bis zum Restbuchwert. Ohne ein gepflegtes Anlagenverzeichnis lässt sich der Anlagenspiegel nicht korrekt erstellen.

GWG im Anlagenverzeichnis

Auch geringwertige Wirtschaftsgüter über 250 € netto unterliegen der Aufzeichnungspflicht und gehören – je nach Behandlung – ins Verzeichnis bzw. in die Sammelposten-Dokumentation. Mehr dazu in unseren Beiträgen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern und zur GWG-Grenze.

GWG und Anlagen digital erfassen

Ein Anlagenverzeichnis in Excel ist schnell veraltet: Standortwechsel, Abgänge und neue Anschaffungen werden oft nicht zeitnah nachgetragen – und bei der nächsten Inventur beginnt die Suche.

Mit einer digitalen Inventar- und Anlagenverwaltung wie Inventory ONE erfassen Sie jedes Wirtschaftsgut mit Inventarnummer, Anschaffungswert, Standort und Nutzungsdauer – per Barcode- oder QR-Code-Scan. So führen Sie Ihr GWG- und Anlagenverzeichnis automatisch und immer prüfungssicher. Mehr dazu auf unseren Seiten zur Inventarverwaltung und zum Inventarsystem.

Häufige Fragen zum Anlagenverzeichnis (FAQ)

Was ist ein Anlagenverzeichnis?

Ein detailliertes Verzeichnis aller abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungsdaten, Nutzungsdauer, Abschreibung und Restbuchwert. Es ist Grundlage für den Anlagenspiegel.

Was gehört ins Anlagenverzeichnis?

Unter anderem Bezeichnung, Inventarnummer, Anschaffungsdatum und -kosten, Nutzungsdauer, Abschreibung, Restbuchwert und Standort jedes Anlageguts.

Wer muss ein Anlagenverzeichnis führen?

Bilanzierende Unternehmen sowie – zum Nachweis der Abschreibung – auch Einnahmen-Überschuss-Rechner mit abnutzbarem Anlagevermögen.

Was ist der Unterschied zwischen Anlagenverzeichnis und Anlagenspiegel?

Das Anlagenverzeichnis ist die Einzelaufstellung aller Anlagegüter, der Anlagenspiegel die verdichtete Übersicht ihrer Entwicklung im Jahresabschluss.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Die genannten Wertgrenzen entsprechen dem Stand 2026; maßgeblich sind die jeweils gültigen steuerlichen Regelungen. Bitte klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.

Weitere Artikel zu GWG & Anlagenvermögen

Dieser Beitrag gehört zu unserer Serie rund um geringwertige Wirtschaftsgüter und die Erfassung des Anlagevermögens:

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