
Das Anlagenverzeichnis ist das zentrale Verzeichnis über das gesamte Anlagevermögen eines Unternehmens. Es dokumentiert, welche Gegenstände vorhanden sind, was sie gekostet haben und wie sie abgeschrieben werden. Dieser Beitrag erklärt, was ins Anlagenverzeichnis gehört, wer es führen muss und wie Sie es korrekt und effizient pflegen.
Ein Anlagenverzeichnis (auch Anlagenkartei) ist ein detailliertes Verzeichnis aller abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Es bildet ab, welche Wirtschaftsgüter im Unternehmen vorhanden sind, wann sie angeschafft wurden und wie sich ihr Buchwert durch die Abschreibung entwickelt. Das Anlagenverzeichnis ist damit die Basis für den Anlagenspiegel im Jahresabschluss.
Bilanzierende Unternehmen sind zur Führung eines Anlagenverzeichnisses verpflichtet – es ergibt sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und der Inventurpflicht nach § 240 HGB. Aber auch Einnahmen-Überschuss-Rechner müssen ihre abnutzbaren Anlagegüter dokumentieren, um die Abschreibung nachzuweisen.
Für jeden Gegenstand werden folgende Angaben erfasst:

Das Anlagenverzeichnis ist die detaillierte Einzelaufstellung, der Anlagenspiegel die verdichtete Übersicht im Jahresabschluss. Der Anlagenspiegel zeigt die Entwicklung des Anlagevermögens über das Jahr – von den Anschaffungskosten über Zu- und Abgänge bis zum Restbuchwert. Ohne ein gepflegtes Anlagenverzeichnis lässt sich der Anlagenspiegel nicht korrekt erstellen.
Auch geringwertige Wirtschaftsgüter über 250 € netto unterliegen der Aufzeichnungspflicht und gehören – je nach Behandlung – ins Verzeichnis bzw. in die Sammelposten-Dokumentation. Mehr dazu in unseren Beiträgen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern und zur GWG-Grenze.
Ein Anlagenverzeichnis in Excel ist schnell veraltet: Standortwechsel, Abgänge und neue Anschaffungen werden oft nicht zeitnah nachgetragen – und bei der nächsten Inventur beginnt die Suche.
Mit einer digitalen Inventar- und Anlagenverwaltung wie Inventory ONE erfassen Sie jedes Wirtschaftsgut mit Inventarnummer, Anschaffungswert, Standort und Nutzungsdauer – per Barcode- oder QR-Code-Scan. So führen Sie Ihr GWG- und Anlagenverzeichnis automatisch und immer prüfungssicher. Mehr dazu auf unseren Seiten zur Inventarverwaltung und zum Inventarsystem.
Ein detailliertes Verzeichnis aller abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungsdaten, Nutzungsdauer, Abschreibung und Restbuchwert. Es ist Grundlage für den Anlagenspiegel.
Unter anderem Bezeichnung, Inventarnummer, Anschaffungsdatum und -kosten, Nutzungsdauer, Abschreibung, Restbuchwert und Standort jedes Anlageguts.
Bilanzierende Unternehmen sowie – zum Nachweis der Abschreibung – auch Einnahmen-Überschuss-Rechner mit abnutzbarem Anlagevermögen.
Das Anlagenverzeichnis ist die Einzelaufstellung aller Anlagegüter, der Anlagenspiegel die verdichtete Übersicht ihrer Entwicklung im Jahresabschluss.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Die genannten Wertgrenzen entsprechen dem Stand 2026; maßgeblich sind die jeweils gültigen steuerlichen Regelungen. Bitte klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
Dieser Beitrag gehört zu unserer Serie rund um geringwertige Wirtschaftsgüter und die Erfassung des Anlagevermögens:
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