
Die AfA-Tabelle gibt für nahezu jedes Wirtschaftsgut die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor – und bestimmt damit, über wie viele Jahre Sie abschreiben. Dieser Beitrag erklärt, was die AfA-Tabelle ist, welche es gibt und wie Sie die richtige Nutzungsdauer finden.
Die AfA-Tabelle ist ein amtliches Verzeichnis, in dem das Bundesfinanzministerium für Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angibt. Diese Nutzungsdauer ist die Grundlage für die lineare Abschreibung: Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer ergibt den jährlichen AfA-Betrag. Die Tabellen haben zwar keinen Gesetzesrang, werden von der Finanzverwaltung aber als Richtschnur anerkannt.
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer (Richtwert) |
|---|---|
| Computer, Notebook, Software | 1 Jahr (seit 2021) |
| Personenkraftwagen (Pkw) | 6 Jahre |
| Büromöbel (z. B. Schreibtisch) | 13 Jahre |
| Lkw / Nutzfahrzeug | 9 Jahre |
| Werkzeuge (allgemein) | je nach Art, oft 3–8 Jahre |
Die genauen Werte entnehmen Sie stets der aktuellen AfA-Tabelle; branchenspezifische Güter können abweichen.

Seit 2021 lässt die Finanzverwaltung für Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Damit können diese Wirtschaftsgüter praktisch im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden.
Jede Abschreibung setzt voraus, dass Sie wissen, welche Wirtschaftsgüter Sie besitzen, was sie gekostet haben und wann sie angeschafft wurden. Genau das leistet ein gepflegtes Anlagen- bzw. Inventarverzeichnis. Mit Inventory ONE erfassen Sie jedes Anlagegut mit Anschaffungswert, Datum und Nutzungsdauer per Scan – die perfekte Grundlage für Ihre AfA. Mehr auf unseren Seiten zur Inventarverwaltung und zum Inventarsystem.
Ein amtliches Verzeichnis des Bundesfinanzministeriums, das für Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angibt – die Grundlage der Abschreibung.
Sie hat keinen Gesetzesrang, wird von der Finanzverwaltung aber als Richtschnur anerkannt und in der Praxis angewendet.
Seit 2021 darf für Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden.
In der allgemein verwendbaren AfA-Tabelle (AV) oder in der jeweiligen Branchentabelle des Bundesfinanzministeriums.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Die genannten Regelungen entsprechen dem Stand 2026; maßgeblich sind die jeweils gültigen steuerlichen Vorschriften. Bitte klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
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