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20. Juli 2026

AfA-Tabelle: Nutzungsdauer und Abschreibung richtig ermitteln

Verfasst von:
Franziska
AfA-Tabelle – Nutzungsdauer richtig ermitteln

Die AfA-Tabelle gibt für nahezu jedes Wirtschaftsgut die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor – und bestimmt damit, über wie viele Jahre Sie abschreiben. Dieser Beitrag erklärt, was die AfA-Tabelle ist, welche es gibt und wie Sie die richtige Nutzungsdauer finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF) legen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer fest.
  • Es gibt eine allgemein verwendbare Tabelle (AV) und viele branchenspezifische Tabellen.
  • Die Nutzungsdauer bestimmt den jährlichen Abschreibungsbetrag.
  • Computer und Software dürfen seit 2021 mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden.

Was ist die AfA-Tabelle?

Die AfA-Tabelle ist ein amtliches Verzeichnis, in dem das Bundesfinanzministerium für Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angibt. Diese Nutzungsdauer ist die Grundlage für die lineare Abschreibung: Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer ergibt den jährlichen AfA-Betrag. Die Tabellen haben zwar keinen Gesetzesrang, werden von der Finanzverwaltung aber als Richtschnur anerkannt.

Welche AfA-Tabellen gibt es?

  • AfA-Tabelle AV – für allgemein verwendbare Anlagegüter, die branchenübergreifend vorkommen (z. B. Büromöbel, Fahrzeuge, EDV).
  • Branchentabellen – ergänzende Tabellen für einzelne Wirtschaftszweige (z. B. Baugewerbe, Gastgewerbe, Landwirtschaft).

Beispiele für Nutzungsdauern

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer (Richtwert)
Computer, Notebook, Software 1 Jahr (seit 2021)
Personenkraftwagen (Pkw) 6 Jahre
Büromöbel (z. B. Schreibtisch) 13 Jahre
Lkw / Nutzfahrzeug 9 Jahre
Werkzeuge (allgemein) je nach Art, oft 3–8 Jahre

Die genauen Werte entnehmen Sie stets der aktuellen AfA-Tabelle; branchenspezifische Güter können abweichen.

Beispiel-Nutzungsdauern nach AfA-Tabelle: Computer 1 Jahr, Pkw 6, Lkw 9, Büromöbel 13 Jahre
Beispiel-Nutzungsdauern aus der AfA-Tabelle (Richtwerte).

So nutzen Sie die AfA-Tabelle

  1. Wirtschaftsgut bestimmen und in der passenden Tabelle suchen (AV oder Branche).
  2. Nutzungsdauer ablesen.
  3. Jährliche AfA berechnen: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer.
  4. Im Anlagenverzeichnis hinterlegen, damit die Abschreibung nachvollziehbar bleibt.

Sonderfall Computer und Software

Seit 2021 lässt die Finanzverwaltung für Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Damit können diese Wirtschaftsgüter praktisch im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden.

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Häufige Fragen zur AfA-Tabelle (FAQ)

Was ist die AfA-Tabelle?

Ein amtliches Verzeichnis des Bundesfinanzministeriums, das für Wirtschaftsgüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angibt – die Grundlage der Abschreibung.

Ist die AfA-Tabelle gesetzlich bindend?

Sie hat keinen Gesetzesrang, wird von der Finanzverwaltung aber als Richtschnur anerkannt und in der Praxis angewendet.

Welche Nutzungsdauer hat ein Computer?

Seit 2021 darf für Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden.

Wo finde ich die richtige Nutzungsdauer?

In der allgemein verwendbaren AfA-Tabelle (AV) oder in der jeweiligen Branchentabelle des Bundesfinanzministeriums.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Die genannten Regelungen entsprechen dem Stand 2026; maßgeblich sind die jeweils gültigen steuerlichen Vorschriften. Bitte klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.

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